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Guten Morgen,

ich nehme mal an, dass in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden soll. Die Eltern desjenigen sollten einfach mal an das Vormundschaftsgericht schreiben und die Zustimmung des Gerichts zur Gewerbeausübung einholen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 22.01.2014 um 07:58 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87731#post87731


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