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Hallo Lismus,

Deine bisherigen Grundinformationen sind erstmal richtig. Weitere Auskünfte kann man z.B. über die Industrie- und Handelskammern (IHK) erfahren. Dort gibt es zahlreiche Veröffentlichungen dazu.

Ich würde jedoch an Deiner Stelle beim zuständigen Amtsgericht anrufen, mich mit dem Vormundschaftsgericht verbinden lassen und mir die Auskünfte direkt einholen. Letztendlich wird ja auch dort die Entscheidung darüber getroffen. In einem Gespräch kann der Sachverhalt mit den entscheidenden Details viel besser geklärt werden, als durch Lesen oder Mail schreiben.

Viel Erfolg.
Ullrich



Gepostet am 22.01.2014 um 07:57 von:
Benutzer: Ullrich
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