Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die Vorlage von Prüfungsberichten ist eine Pflicht, die es unaufgefordert zu erfüllen gilt bzw. galt. Wenn sich ein Unternehmen in der Brnache engagiert, sollten die einschlägigen Berufspflichten bekannt sein. Die zuständige Gewerbebehörde ist nicht verpflichtet, die Gewerbetreibenden an ihre Berufspflichten zu erinnern. Wir praktizieren dies beispielsweise ebenfalls nicht, sondern ahnden das jährliche Versäumnis gleich mit einer Owi.

Wir würden die Geldbuße in diesem Fall deutlich über 200,00 Euro ansetzen. Schließlich geht es hierum den Verbraucherschutz. Fälle nach § 16 MaBV alte Fassung und § 34 c GewO alte Fassung wurden bereits in Zusammenarbeit mit unserer Bußgeldstelle erfolgreich abgearbeitet.

Selbstverständlich kann auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sein.

Gruß
HBinder



Gepostet am 09.09.2013 um 14:30 von:
Benutzer: HBinder
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