Forum-Gewerberecht

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Also:

Das Verrückte bei der Sache ist, dass man das Betreiben eines Bordells anmelden muss und sogar Prostituierte gegen Lohn anstellen darf, aber andererseits die Prostitutionstätigkeit keine Gewerbeausübung ist.

Da hat der Gesetzgeber mal wieder etwas gewollt - Verbesserung der Rechtsstellung der Prostituierten. Er erkennt an, dass Prostitution ein Beruf ist, ansonsten wäre die Anstellung einer Prostituierten im Bordell gegen Lohn nicht möglich. Aber wenn man es selbstständig ausübt, dann ist es kein Gewerbe.
Beim besten Willen, wenn Prostitution eine höchstpersönliche Dienstleistung ist, warum bedarf es dann des Betreiben es Bordells? Die Damen können sich doch irgendwo einmieten, zahlen Ihre Miete und das war es an. Dafür brauche ich doch kein Bordell!
Warum ist dann Prostitution in bestimmten Stadtgebieten nicht erlaubt, während andere Dienstleistungen erlaubt sind?

Da kann man Fragen über Fragen stellen. Ich glaube, die Gesellschaft ist noch immer nicht soweit anzuerkennen, dass es Menschen gibt, die -freiwillig - Ihren Körper gegen Geld verkaufen/vermieten. Erst wenn das Klick macht in den Gehirnen dieser Mitmenschen, dann haben Prostituierte eine Chance voll anerkannt zu werden. Das wird aber sicherlich noch lange, lange Zeit dauern.

Hinsichtlich der Pflichten jedenfalls existiert die Anerkennung der Prostituierten seitens des Staates schon lange. Zur Zahlung von Steuern werden sie herangezogen.



Gepostet am 22.09.2006 um 07:54 von:
Benutzer: pmcolonia
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