Forum-Gewerberecht

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Das ist natürlich eine recht knappe Antwort auf so eine lange vielfältige Antwort.

Können Sie denn erklären welchen Vorteil der Kunde hat, wenn er einen eingetragenen Betrieb anruft?

Oder können Sie erklären, warum der Betrieb eines stehenden Gewerbes durch den Meisterzwang reguliert wird und warum das im Marktverkehr und im Reisegewerbe nicht nötig ist?

Oder warum Deutschland das letzte Land ist, welches mit so mittelalterlichen Marktbeschränkungen arbeitet?

Oder können Sie erklären warum Österreich den Meisterzwang abgeschafft hat?

Ihre letzte Frage verstehe ich aber immer noch nicht ganz.


"PS.: Ich bin immer noch daran interessiert zu erfahren, 1) wieviele Reisegewerbetreibende in Handwerken, für die jetzt kein Meisterzwang mehr besteht, ins stehende Gewerbe gewechselt sind, und 2) wieviele Neuselbstständige, die ein meisterzwangfreies Handwerk ausüben wollen, dies in der Form des Reisegewerbes anmelden.


Solche Zahlen werden nicht erhoben.
Außerdem müssen Sie mal § 3 der GWo nachlesen. Für einen Gewerbetreibenden in Deutschland gibt es die Möglichkeit ein Reisegewerbe an zu melden (auch mit Meisterbrief) und/oder ein stehendes Gewerbe.


Ich bleibe aber bei § 1 der GWO

"Jedermann ist es gestattet ein Gewerbe auszuüben" (oder mehrere gleichzeitig zu betreiben)
Welchen Vorteil oder Nachteil er mit seiner Gewerbeform hat muss er dann für sich klären.


Schade dass sie nicht erkannt haben, das für mich als Mensch ohne Befähigungsnachweis sich mit dem Reisegewerbe eine Tür zur Berufsfreiheit geöffnet hat, die mir im stehenden durch die Handwerksordnung geschlossen bleibt.
Jonas Kuckuk



Gepostet am 08.06.2012 um 10:06 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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