Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Kuckuk,
traurig  Wo sind denn die Werbeverbote beschrieben? ) Im TakkaTukka Land?" Sie schreiben doch selbst, dass sich das Reisegewerbe dadurch auszeichnet, dass der Gewerbetreibende ohne vorhergehende Bestellung tätig wird. Wie soll das gehen, wenn der Kunde durch Werbung dazu veranlasst wird, von sich aus Kontakt zum Gewerbetreibenden aufzunehmen, der den Auftrag ja dann nicht annehmen dürfte? Das von Ihnen beschriebene Verfahren stellt da so ziemlich die einzige rechtlich saubere Möglichkeit dar.
Der Regelfall sind aber Zeitungsannoncen, Werbezettel in den Briefkästen oder in Läden etc. und das alles eben MIT Telefonnummer. Und der Friseur im Reisegewerbe wird weder einen "Wartungsvertrag" für seinen ursprünglichen Haarschnitt abschließen, noch aller vier Wochen erneut beim Kunden klingeln. Der lässt sich anrufen, kommt - und verstößt damit gegen den Meisterzwang.

PS. Den für mich interessantesten Teil meiner Frage lassen Sie leider unbeantwortet: Welchen Vorteil (außer dem fehlkenden Meistererfordernisses) hat die Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe vor der Handwerksausübung im stehenden Gewerbe?
PPS. Gibt es Erhebungen darüber, 1) wieviele Reisegewerbetreibenden nach Wegfall der Meisterpflicht in vielen Handwerken ins stehende Gewerbe gewechselt sind und/oder 2) Handwerker, die nicht mehr der Meisterpflicht unterworfen sind, trotz der Möglichkeit, ein stehendes Gewerbe anzumelden, ein Reisegewerbe anmelden?



Gepostet am 05.06.2012 um 13:31 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
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