Forum-Gewerberecht

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Hallo Herr Kuckuk,
dank Ihrer, wie immer, äußert umfangreichen Recherche wissen Sie's doch jetzt ganz genau. Ziehen Sie doch die Schlussfolgerungen aus Ihren Rechercheergebnissen einfach selbst. Die von Ihnen als widersprüchlich dargestellten Darlegungen lösen sich bei näherer Betrachtung einfach in Luft auf.
Z.B. das Hinterlassen Ihrer Vistenkarten als WERBUNG ist untersagt. Also das "wilde" Verteilen der Karten in Briefkästen. BEI erteiltem Auftrag müssen Sie dem Kunden natürlich Ihre Daten zugänglich machen.
Aber nun kommt das, was die Handwerksausübung im Reisegewerbe eben so schwer macht: Der Kunde darf diese Daten nicht zur Erteilung eines Folgeauftrages nutzen! Ruft der Kunde Sie beispielsweise an, weil Sie das Dach seines Wohnhauses so mustergültig gedeckt haben und will Sie beauftragen, auch das Dach seines Gartenhauses zu decken, müssten Sie diesen Auftrag ablehnen, weil er nicht im Reisegewerbe zu Stande gekommen ist. Angerufen, und auf diese Weise beauftragt werden, kann nur ein Anbieter im stehenden Gewerbe. Als Reisegewerbetreibender sind Sie dazu "verdammt", ausschließlich im Umherziehen Aufträge zu erhalten.
Wie Sie wissen, geht das Reisegewerbe zum einen auf die Hausierer, und zum anderen auf die "Walz" der Handwerksburschen zurück, die es Gesellen ermöglichen sollte, auf der Wanderschaft hie und da anzuheuern, um das zu lernen, was ihnen ihr eigener Meister nicht beibringen konnte. Bei letzterem war weder ein längeres Verweilen, noch ein Anbieten der Dienste an den "Endverbraucher" üblich. Da die Gesellen ja erst noch Meister werden wollten, liegt hier der Verzicht auf den Meisterzwang begründet. Heute wird diese Ausnahme weiterhin zu nutzen versucht, obwohl sie ihrer Grundlage entrissen ist.

Mein Fazit: Ein Handwerk im Reisegewerbe ist eigentlich nur in der Form möglich, wie sie beim Entstehen der Gewerbeordnung üblich war: Geselle auf der Walz. Alles andere ist der Versuch, den Meisterzwang zu umgehen. Da man nicht werben und keine Folgeaufträge aquirieren kann, ist man am Markt eigentlich unsichtbar. Welcher Auftraggeber wartet denn heutzutage noch auf einen Handwerker im Reisegewerbe? (Wenn z.B. mein Wasserhahn tropft, rufe ich einen Klempner und warte nicht, bis bzw. ob überhaupt einer bei mir klingelt. Das gleiche gilt für einen Haarschnitt und den Friseur. Auch bei einem undichten Dach halte ich es nicht anders.)

Wenn Sie mir nur einen Vorteil benennen können, den die Ausübung eines Handwerks im Reisegewerbe vor der Ausübung als stehendes Gewerbe bietet, lasse ich mich aber auch gerne eines Besseren belehren.



Gepostet am 05.06.2012 um 11:30 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
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