Forum-Gewerberecht

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 Moin   aus Rheinhessen,
zumindest ist mir noch erinnerlich, dass Reisegewerbetreibende für Ihre Tätigkeit nicht durch Anzeigen o. Flugblätter werben dürfen - eben aus dem Grunde, dass Sie den Kunden "unangekündigt" erreichen sollen. Ich hoffe jetzt nur, dass der Gesetzgeber nicht im neuen Abfallgesetz für gewerbliche Abfallsammler eine "Ankündigungspflicht" begründet hat. Habe in das neue Gesetz aber noch nicht reinsehen können - vielleicht daher mal eine Nachfrage bei den Koll. von der Abfallbehörde vornehmen und sich abstimmen.



Gepostet am 04.06.2012 um 15:45 von:
Benutzer: Rheinhesse
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