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» Flohmarkt ja oder nein? «

Drei Hessische Ministerien haben Floh- u. Trödelmärkte aus feiertagsrechtlicher Sicht abgehandelt.

Hier die Seite [URL=http://www.hmdis.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=a725b5feb16b14533d7dd
e683829bafe]   [/URL] auf der sich rechts der Link zu dem Papier findet.

In unserem Kreis sensibilisieren wir gerade die Kommenen zu diesem Thema. Nach unserem Dafürhalten sind Floh- und Trödelmärkte, ohne besondere Betreibseigentümlichkeiten (z.B. Einbindung in kulturelle Veranstaltungen), auf denen auch viel wertgeminderte Neuware oder gebrauchte Ware, der überwiegend noch ein Nutzwert zukommt, nach dem Feiertagsrecht nicht festsetzbar.

Anders sieht es aus, wenn "Edeltrödel" veräußert wird. Alte Gegenstände, oft nur einfach am Stand vorhanden und sammelwürdig. Hier gehen wir davon aus, des es klassische Freizeitbedürfnisse befriedigt und von daher mit dem Feiertagsrecht vereinbar ist. Damit sind wir strenger als es bisher in unserer Region der Fall war, aber auch großzügiger als die Rechtsprechung, die ist nämlich ziemlich restriktiv sieht.

Wir werden deswegen auch dazu übergehen, die Edeltrödelmärkte als Spezialmärkte festzsetzen, damit das Sortiment gesteuert werden kann.

Was mich ein bisschen stört ist dass feiertagsrechtlich dann zw. einen Flohmarkt mit gewerblichen und einem mit Dachboden-Räumern unterschieden wird, denn die Außenwirkung und die Wahrnehmbarkeit beider Märkte, die feiertagsrechtlich ja schließlich auch eine Rolle spielen, können in beiden Fällen gleich sein.

Gruß
   
Frank Schuster



Gepostet am 23.02.2012 um 10:42 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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