Forum-Gewerberecht

» Flohmarkt ja oder nein? «

Ich sehe das Problem hier eher bei der Abgrenzung "gewerblich" zu "privat". M.E. können Händler typischer Flohmarktartikel duchaus gewerblich tätig sein, wenn sie häufiger auf solchen Märkten anzutreffen sind und nicht nur den eigenen Keller aufgeräumt haben, sprich, wenn sie Waren hinzukaufen, um sie auf Flohmärkten wieder zu veräußern.
Dass bei regelmäßig 100 Händlern keine gewerblichen sein sollen, kann ich eigentlich kaum glauben.

Im Übrigen würde das Nds. Feiertagsgesetz nicht nur die gerblichen Händler, sondern den Verkauf von Waren als typisch werktäkliche Handlung ganz allgemein betreffen. Wie das bei euch ist, weiß ich allerdings nicht.

Viele Grüße, Regina Runge



Gepostet am 15.02.2012 um 13:53 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=70692#post70692


Beitrags-Print by Breuer76