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» Alkohol auf Wochenmarkt «

Hallo J. Simon,
ich sehe das auch so, dass die Bier- und Bratwurstbuden zwar nicht von dem Festsetzungsgegenstand des Wochenmarktes erfasse werden und für sie deshalb die Marktprivilegien dafür nicht gelten, sie ansonsten aber auch nicht verboten sind.

Regina Runge



Gepostet am 08.02.2012 um 14:42 von:
Benutzer: Runge
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