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» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

Vielen Dank für die schnellen Mitteilungen! Ich bin auch der Meinung, dass bei einmaligen Verstößen nicht gleich ein Untersagungsverfahren angezeigt ist. Interessant finde ich auch den Hinweis, von J. Simon, dass ein Handwersuntersagungsverfahren in der Praxis nur sehr selten vorkommt. Das ist nämlich bei dem hier beteiligten Landkreis nicht der Fall. In der Regel haben wir hier einmal monatlich einen solchen Fall, meistens auf Betreiben der Handwerkskammer. Sehr schön, dass ich jetzt dieses Forum entdeckt habe!
Bei der Gelegenheit noch eine Frage: Wenn der Beteiligte gar kein Gewerbe angemeldet hat, würde meiner Meinung nach ein Handwerksuntersagungsverfahren auch nicht in Betracht kommen, oder? Dann handelt es sich doch einfach nur um Schwarzarbeit. Oder liege ich da falsch?

Grüße

Karen



Gepostet am 04.10.2011 um 15:25 von:
Benutzer: IHKgn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=65595#post65595


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