Forum-Gewerberecht

» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

Hallo IHKgn,

ich glaube euer Gewerbeamtsmitarbeiter macht es sich ein wenig zu einfach. Wegen einem möglichen Verstoß gegen die HWO hätte ich bedenken, ein Verfahren nach § 16 Abs. 3 HWO einzuleiten.

Wozu soll das dienen? Vielleicht hat er nur einmal eine eintragungspflichtige Tätigkeit ausgeübt und macht sonst nur das, was er auch darf (könnte ja sein    ).

Für solche Fälle wäre aus meiner Sicht erstmal die Prüfung vorzunehmen, ob nur ein einmaliger Verstoß gegen die HWO vorliegt, oder ob noch evtl Schwarzarbeit in Betracht käme.

Eine Betriebsuntersagung habe ich bisher nur bei Kameraden durchgezogen, die ganz überwiegend und fortgesetzt eintragungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt haben, ohne eingetragen zu sein. Ein einmaliger nachgewiesener Verstoß reicht nicht und hat auch unserer IHK nie gereicht.

§ 16 Abs. 3 HWO kommt in der Praxis wirklich nur selten vor und ist dann auch nur schwer durchzusetzen und zu überwachen. Ein oderntliches Owi-Verfahren mit angemessener Geldbuße hilft da weiter.

VG J. Simon



Gepostet am 04.10.2011 um 14:35 von:
Benutzer: J. Simon
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