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Hallo Herr Kuckuck,

wir trafen uns dereinst in Oldenburg, vielleicht erinnern Sie sich.

ich stelle unabhängig von der Frage der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung des RGK, die die KOllegen civil servant und Rene Land ja ausführlich beantwortet haben die Frage, wozu die Gesellen
eine RGK brauchen, wenn sie auf der Walz sind?
Arbeiten die nicht nur für andere Betriebe, um sich weiter zu entwickeln im Beruf, also quasi unselbstständige Tätigkeit?

Oder arbeiten die auch als Selbstständige? Dann bräuchten sie in der Tat eine RGK.

VG J. Simon

Darf ich Herrn Kralle von Ihnen grüßen?



Gepostet am 06.01.2011 um 09:51 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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