Forum-Gewerberecht

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Liebe ForumteilnehmerInnen,

Ich habe nun schon eine kleine Sammlung an Merkblättern/Definitionen zum Reisegewerbe und such aber noch Merkblätter, in denen das Reisegewerbe verständlich und inhaltlich, juristisch richtig dargestellt wird. Das ist gar nicht so leicht, denn immer wieder findet man Fehlinterpretationen. Der Großteil der Merkblätter sind von den IHKen. Selten mal eins von den Handwerkskammern. Aber auch Behörden gestalten ab und zu ein Merkblatt.

In Niedersachsen kursiert seit der Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners die Definition vom Reisegewerbe "ohne ausdrückliche Auftragsvergabe" . Seit dem schreiben alle Gemeinden von Hannover ab. Gab es hier ein Merkblatt der Landesregierung?

In Schleswig Holstein hatt diese definition auch schon überhand genommen und wird in den § 55 reindefiniert.

Wie kommt es zu solchen Definitionen? Es ist für mich unverständlich, wie man einen Gesetzestext der Gewerbeordnung, sprachlich und inhaltlich so verfälscht darstellen kann, ohne dass eine Änderung der Gewerbeordnung vorliegt.



Gepostet am 03.07.2010 um 07:40 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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