Forum-Gewerberecht

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Nun muss ich das Thema auch noch mal aufgreifen.

Ich habe mir auch den Kommentar zu § 14 GewO wegen der Prostituierten durchgelesen. Daraus geht nur hervor, dass geteilte Meinungen wegen der Anmeldung herrschen.
Wie wird dies denn nun gehandhabt?!

Gewerbe ja oder nein?



Gepostet am 31.05.2010 um 15:40 von:
Benutzer: Anni
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=47946#post47946


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