Forum-Gewerberecht
» Gebühren für den Widerruf einer Erlaubnis für Reisegewerbe? «
Der Widerruf der RGK geht m.E. nur mit § 49 Abs. 2 VwVfG und dafür kann man auch Gebühren nach AllGO (Rücknahme einer Amtshandlung) erheben.
Christiane
Gepostet am 28.04.2010 um 12:30 von:
Benutzer: Christiane
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