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» Geschäftsführerwechsel einer GmbH - Anzeigepflicht? «

Hallo,

eine Pflicht zur Anzeige bei Änderung des Geschäftsführers besteht nach § 39 GmbH-Gesetz nur gegenüber dem Handelsregister. Wenn man also Glück hat und alle Veränderungen vom Registergericht mitbekommt, dann ändert man die Gewerbedatei entsprechend.

Bei uns werden die juristischen Personen bei Erstattung der Gewerbeanzeige gebeten, alle Wechsel im genannten Sinne mitzuteilen. Die wird dann auch den Stellen nach § 14 Abs. 8 GewO formlos mitgteilt.

Das hat sich bisher soweit bewährt.

Gruß J. Simon



Gepostet am 24.09.2009 um 14:54 von:
Benutzer: J. Simon
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