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» Erlaubnis nach § 34 c GewO bei GmbH & Co. KG «

 Moin  


Die Frage wurde wahrscheinlich vor meiner Zeit im Forum schon desöfteren gestellt, wollte mir eigentlich nur nochmal Rückendeckung holen.

Bei einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH die persönlich haftende Gesellschafterin ist, wird dort die Erlaubnis auf die GmbH ausgestellt? Ich habe das bisher immer so gemacht, der Gewerbetreibende ist aber der Auffassung, dass er als Kommanditist zusätzlich eine Erlaubnis benötigt.

Stimmt das?

Liebe Grüße aus Grevenbroich



Gepostet am 04.03.2008 um 10:27 von:
Benutzer: Kersebaum
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=22137#post22137


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