Forum-Gewerberecht

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 Moin   mal wieder aus Meppen.
Der Bund-Länder-Ausschuss "Gewerberecht" hat hierzu folgende Empfehlung rausgegeben:

1. Die Prostitution ist auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kein Gewerbe im Sinne der GewO. Selbständige Prostituierte müssen daher kein Gewerbe anzeigen, entsprechende Anzeigen sind abzuweisen. (m.E. aber Gewerbe im steuerlichen Sinn)

2. Bordellbetreiber/-innen sind als Gewerbetreibende anzuerkennen und haben ihr Gewerbe anzuzeigen.

Weiterhin gibt es noch zwei Punkte zu Gaststätten mit Anbahnungsbetrieb und zum § 35 GewO.

Diese Empfehlung ist mir im April 2005 noch vom Wirtschaftsministerium Hannover übersandt worden. Wir handhaben das hier auch in diesem Sinne.

Schönen Gruß aus Meppen und

munter bleiben, Hubert Steinmetz 8)



Gepostet am 24.06.2005 um 09:49 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=169#post169


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