Forum-Gewerberecht

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In letzer Zeit wurde bei uns immer wieder die Frage gestellt, ob man die Tätigkeit der Prostitution als Gewerbe anmelden kann.
Laut Info-Center von GO! ist die Tätigkeit als Gewerbe anzusehen und somit bei der örtlichen Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Nach dem letzten uns hier vorliegendem Erlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NW vom 24.06.2002 sowie dem Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" vom 18./19.6.2002 ist die Tätigkeit nicht als Gewerbe zu behandeln und somit ist es nicht möglich eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Haben wir in Essen irgendwas verpennt oder kann uns jemand eine konkrete, aktuelle Verfahrensweise nennen.

Mit Grüßen aus Essen

Gewerbemeldestelle



Gepostet am 24.06.2005 um 08:13 von:
Benutzer: GewerbeamtEssen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=168#post168


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