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Hallo Jörg,

ich denke auch, dass das Ergebnis der "Vor-Ort-Prüfung" bei den genannten Teiltätigkeiten wohl in Richtung Gewerbsmäßigkeit gehen wird. Ich wollte aber zum Ausdruck bringen, dass bei der Beurteilung tatsächlich der Beurteilungsspielraum nicht zu eng gewählt wird.

Deine Mettwurst hinkt jedoch ein wenig, denn wenn ich Frau Schmidt richtig verstanden habe, geht es nur um die reine Verpackungs-Leistung (egal ob als "Auftrags-Kunstwerk" oder "gewerbliche Dienstleistung") und nicht um den Verkauf des Geschenks/der Mettwurst selbst.

Ansonsten kann ich natürlich die Beispielwahl in Anbetracht der Mittagszeit voll und ganz nachvollziehen.  großes Grinsen  

CU
René



Gepostet am 16.06.2005 um 13:20 von:
Benutzer: René Land
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