Forum-Gewerberecht

» Abgrenzung Kunst-Gewerbe «

Hei, René,
ich sehe es etwas anders:

Kunstvolles Verpacken von Geschenken etc. ist in meinen Augen keine Kunst.
Nach deiner Auffassung käme man schnell in den künstlerischen Bereich.
Danach wäre aber auch - ich übertreibe hier absichtlich - das kunstvolle Einpacken einer Mettwurst nicht die Ausübung des Metzgerberufes, sondern die Mettwurst wird dadurch zum Kunstwerk und der Metzgerbetrieb gewerberechtlich nicht angemeldet.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Geschäfte, mit denen Frau Schmidt sich rumschlägt, gerne auf die künstlerische Straße begeben.
Ich sehe es allerdings so, dass diese Nebenleistungen die Ausübung eines Gewerbes sind, da jeder Geschenke einpacken kann (nicht jeder aber den Reichstag). Ob eine individuell gebundene Schleife dann als Kunst anzusehen ist, bezweifle ich hier.

Ich gebe allerdings zu, dass man sich über dieses Thema vortrefflich streiten kann.

Viele Grüße aus Hamm.
Jörg



Gepostet am 16.06.2005 um 13:00 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109#post109


Beitrags-Print by Breuer76