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» Gewerbeanmeldung mit 17? «

...und gerade weil der Knabe schon 17 ist, wird es voraussichtlich auch keine Probleme mit dem Vormundschaftsgericht geben. Also anmelden und beim Vormundschaftsgericht nachfragen, fertig is.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 08.01.2007 um 14:15 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10588#post10588


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