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» Gewerbeanmeldung mit 17? «

Wir verlangen hier auch immer die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes, da man erst mit 18 Jahren volljährig ist.



Gepostet am 08.01.2007 um 11:56 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10569#post10569


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