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» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

[quote][i]Original von J. Simon[/i]
Nun, das Verfahren nach § 16 Abs. 3 HWO setzt erstmal voraus, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung vorliegen.

D.h. der Betrieb eine zulassungspflichtigen Gewerbes und dessen Ausübung entgegen der Vorschriften der HWO (zumeist fehlende Eintrgaung in die HWR nach Anlage A wegen fehlender Qualifikation oder fehlendem Betriebsleiter).

Dann Anhörung der zuständigen Handwerkskammer und IHK zur geplanten Schließungsmaßnahme.

Diese geben im Normalfall eine gemeinsame Erklärung ab, dass sie die Voraussetzungen einer Untersagung als gegeben ansehen.
Dann die Anhörung an den Betroffenen nach § 28 VwVfG. Würdigung des Vortrags des Betroffenen. Endat aber meist damit, dass der nix Substanzielles vortragen kann.

Dann Erlass des Untersagungsbescheids an den Betroffenen. Zuletzt haben wir im Winter einen Dachdeckerbetrieb untersagt, welcher die Eintragung in die HWR nicht bewerkstelligen konnte.
Die Überwachung der Untersagung läuft noch.

VG J. Simon[/quote]

Danke für die schnelle Rückmeldung mit dem Ablauf. Werde erstmal danach vorgehen und sehen, was die IHK und der Betroffene dazu sagen.



Gepostet am 13.04.2017 um 14:37 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
Der Original-Beitrag :
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