Forum-Gewerberecht

» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

[quote][i]Original von domar[/i]
@ Kollege Lichtenstern

wie sieht es denn aus? Handelt es sich um einen Betrieb, der bereits eingetragen ist oder der nicht eingetragen ist und trotzdem Handwerk ausübt?

Möglicherweise reicht ein Bußgeldverfahren im Vorfeld aus.[/quote]

Er ist angemeldet, allerdings hat sich wohl bei einer Überprüfung durch die HwK herausgestellt, dass er tatsächlich ein anderes Handwerk in eintragungspflichtigem Umfang ausübt. Er wollte bisher nichts nachweisen und hat auch nichts vorgelegt. Das entnehme ich aus dem Antrag der HwK.



Gepostet am 13.04.2017 um 14:35 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105677#post105677


Beitrags-Print by Breuer76