Forum-Gewerberecht

» Voraussetzung für Handwerksuntersagungsverfahren «

[quote][i]Original von J. Simon[/i]
 Moin   Also - 15.000 € für einen Auftrag sind schon eine Menge. Und davon ausgehend, daß das nicht der erste Auftrag war, sind m.E. noch weitere Ermittlungen notwendig, um festzustellen, in welchem Umfang der Betr. möglicherweise unberechtigt Handwerk oder ggf. Schwarzarbeit ausgeübt hat. Das mündet dann eigentlich immer in einem mehr oder weniger hohen Bußgeld, je nach Rechtsgrundlage.

Das mündent aber fast nie in einem § 16 Abs. 3 -Verfahren. Soll ich dem Maler den Pinsel wegnehmen oder dem Maurer die Kelle??

Eine Autowerkstatt kann ich schließen, aber wie will ich den bei einem Handwerker, der auf der Baustelle ist und quer durchs Land Aufträge abarbeitet kontrollieren, ob er nur das macht, was er darf.

Ich sehe das §16er-Verfahren daher eher als stumpfes Schwert. Bezeichnenderweise kommt diese Verfahren auch im Forum Schwarzarbeitsbekämpfung als auch auf den einschlägigen Bundesfahndertreffen so gut wie nie vor.

Gruß J. Simon[/quote]


Und wenn nun eine Anfrage der HwK eintrudelt mit der Bitte, ein Handwerksuntersagungsverfahren durchzuführen? Dann wird der Betroffene angehört und bekommt nur ein Bußgeld oder wie läuft das bei euch? Habe so ein Verfahren noch nie durchgeführt und würde mich über ein bisschen Erfahrung freuen  smile  



Gepostet am 13.04.2017 um 11:09 von:
Benutzer: F.Lichtenstern
Der Original-Beitrag :
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