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Nur Überlegungen:

1. Da der Staat im Sozialrecht den Regelsatz zum SGB II und SGB XII als Existenzminimum ansieht, sind die 50,- weit weg davon. Zum Leben allein durch Ernährung reicht es also nicht aus.

2. Ein weiterer Aspekt ist, dass erst bei einem Betrag von über 17.500,- (Gewerbe) Steuer zu zahlen ist.

Wie bereits erwähnt. Das sind nur Überlegungen. Und dies würde ich auch so sagen. Kann sein, dass der Student irgendwann höhere Einkünfte hat und dies dann vergisst anzumelden. Kommt des Öfteren vor mit dem Vergessen.....



Gepostet am 12.04.2017 um 15:36 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
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