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Nur für einen Tag Erzwingungshaft? Das muss dann aber eine kleine Geldbuße gewesen sein oder der Betroffene hat ein sehr hohes Einkommen und wollte mal in die Niederungen einer JVA reinschauen...

Aber es ist tatsächlich so, dass die Erzwingungshaft nur einmal möglich ist. Tritt er sie an, besteht die Bußgeldforderung zwar fort, aber eigentlich lohnt es sind kaum, weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu betreiben, wenn der Betroffene sich stur stellt. Also Abgang und gut ist, den eigenen Ärger eindämmen und dafür gesund bleiben.

Es gibt Tage, da verliert man und welche, da gewinnen die anderen.



Aber frag doch vorsichtshalber mal in der Kasse nach, ob sie vielleicht aus anderen Vorgängen eine Kontonummer von dem Betroffenen haben. Dann könnte man ja vielleicht noch eine Kontopfändung drauf setzen?



Gepostet am 12.04.2017 um 11:03 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
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