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» Abmelung GbR bei Tod eines Gesellschafters «

[quote][i]Original von Roesje[/i]
Man stelle sich den Fall vor, die Hinterbliebene möchte das und tut es auch, weil z.B. noch Aufträge durchzuführen sind und plötzlich steht sie da und bekommt Probleme (Aufträge werden zurückgezogen o.ä.), weil das Gewerbe abgemeldet ist. Ich sehe das also auch so wie der Kollege, denn dadurch könnten dem Betrieb/der Witwe ja durchaus Nachteile entstehen. [/quote]

Speziell wegen dieser Sache hatte ich mich dann auch vom Kollegen überzeugen lassen, man ist ja auch durchaus lernwillig     es hatte sich dann insofern geklärt, dass sie ohnehin nochmal im Rathaus war und der zweite Gesellschafter hatte im Vorfeld gesagt, dass er sie sowieso nochmal sprechen wird - also wusste sie schon Bescheid und hatte es uns unterschrieben. War also alles kein Problem. Ich hatte am Anfang eben nur diese Sache im Kopf, dass im Todesfall vAw abgemeldet werden kann und hätte das so locker-flockig gemacht, aber im Endeffekt war die Unterschrift der Witwe mir auch lieber  smile   also danke nochmal für eure Meinungen.

Das Forum ist echt super, wenn man sich so austauschen kann, ist das wirklich eine enorme Stütze  Applaus  



Gepostet am 07.04.2017 um 07:37 von:
Benutzer: MKS79
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