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» Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik «

Danke für die Antwort!

ja deswegen war ich ja verwirrt, da ich ja auch eigentlich meine Zuverlässigkeit bestätigen müsste... Ich denke das beste wäre es hinzugehen und die Frau bei der ich das angemeldet hab zu fragen, im Notfall dann auch den Tätigungsbereich auf Unterhaltungselektronik ändern und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Zu dem Meisteraspekt, soweit ich weiß gilt hierfür keine Meisterpflicht, Uhrmacher zB. werden ja auch in die Kategorie "Zulassungsfreie Handwerkberufe ohne Meisterpflicht" eingeordnet. Aber danke für die Aufmerksamkeit ich werde mich auf jeden Fall noch mal erkunden und auch einen Anwalt fragen.

Sollte ich den Aspekt Online-Handel verändern? Schließlich werde ich sowohl den An- als auch den Verkauf online tätigen... Die zuständige Dame hatte gegen diese Formulierung keine Einwände :/



Gepostet am 03.04.2017 um 15:14 von:
Benutzer: jorzech
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