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» Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik «

Ich habe neulich ein Gewerbe angemeldet, die Beschreibung lautet "Ankauf defekter Elektronik, Reparatur dieser, Verkauf generalüberholter Elektronik; Online- Handel"


Jetzt handelt es sich aber um Smartphones, ich bin mir also nicht sicher, ob ich das Gewerbe "falsch" angemeldet hab und ob ich nicht die angemeldete Tätigkeit verändern sollte in "Ankauf defekter Unterhaltungselektronik... etc."

Schließlich ist der An/Verkauf mit Unterhaltungselektronik laut der § 38 Gewerbeordnung Überwachungsbedürftig... Sollte ich also lieber einen gang zum Amt machen und Elektronik in Unterhaltungselektronik abändern?
Schließlich ist der An/Verkauf mit "normaler" Elektronik nicht Überwachungsbedürftig.

Danke im vorraus für eure Antwort.



Gepostet am 03.04.2017 um 13:11 von:
Benutzer: jorzech
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105507#post105507


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