Forum-Gewerberecht

» Vegünstigungsverbot «

Hallo,

möchte das Thema nochmals anschneiden.
Wenn ich Getränke und Snacks in der Spielhalle verkaufen möchte, muß ich
das dann als weiteres Gewerbe anmelden oder kann ich das so einfach tun?

Das gehört jetzt nicht zum Thema.

Mir wurde vom OA ein Gerät stillgelegt an dem der Münzprüfer defekt war.
Das Gerät war mit Scheinen bespielbar.
Die Begründung war "das nicht mehr ordnungsgemäß funktionierende Gerät".
Ist das rechtens?

Gruß der Pit



Gepostet am 20.03.2017 um 17:06 von:
Benutzer: Pit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105343#post105343


Beitrags-Print by Breuer76