Forum-Gewerberecht

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Hallo,

so einen Fall hatten wir schon mit fast ähnlichem Alter der beiden Erben. Diese beiden waren die Enkel des Gewerbetreibenden, die der Verstorbene statt seiner Kinder als Erben bestimmt hatte. Wir haben darauf verwiesen, dass die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich ist. Diese wurde überraschenderweise erteilt. Damit war gewerberechtlich die Sache erledigt und die beiden Enkel sind seitdem Gewerbetreibende. Das zuständige Finanzamt konnte sich damit nicht abfinden. Das war uns aber dann auch egal.

Gruß
HBinder



Gepostet am 15.03.2017 um 17:34 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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