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Guten Morgen zusammen,

wie würdet ihr den Fall beurteilen, wenn der Gewerbetreibende verstirbt und die minderjährigen Kinder (6 und 10 Jahre alt), da Alleinerben, das Gewerbe als Rechtsnachfolger "weiterführen".

In dem Alter sind die Kinder ja geschäftsunfähig, bzw. beschränkt geschäftsfähig. Ich hab irgendwie nicht wirklich eine Idee, wie man das sauber lösen kann. Es kann doch nicht sein, dass ein sechsjähriger ein Gewerbe anmeldet?

Oder müsste für die Kinder die Einverständniserklärung der Mutter, die noch lebt, vorliegen? Ich bin überfragt und dankbar für Tipps.

Grüße



Gepostet am 15.03.2017 um 09:59 von:
Benutzer: BernshausenL
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