Forum-Gewerberecht

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Hallo Miteinander,

hier ist gerade das Thema auf den Tisch gekommen, wann eine GmbH abzumelden ist. Der Gewerbebetrieb ist nicht mehr aktiv tätig. Die Geschäftsräume sind zwischenzeitlich anderweitig vermietet.
Der Gewerbetreibende (inkl. Rechtsbeistand) ist jedoch der Auffassung, dass er das Gewerbe nicht abmelden kann/darf, da die Firma sich derzeit noch in einem Prozess (Rechtsstreit) befindet. Die Gewerbeabmeldung soll also lediglich zur Abwicklung von Rechtstreitigkeiten und Gewährleistungsansprüchen angemeldet bleiben. Hat jemand hierzu ganz konkrete Urteile oder Kommentierungen oder kann mir mit eigenen Rechtsmeinungen weiterhelfen?

Vielen Dank



Gepostet am 10.03.2017 um 08:34 von:
Benutzer: Residenz
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