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 Moin    Moin   von der D...
wir würden bis zweimal, mit Nachweisen, dass es sich immer noch um die gleichen Dinge handelt, die nur noch nicht losgeworden sind wohl nicht beanstanden. Dann würden wir einschreiten und mitteilen, dass es sich um nicht verkäufliche Objekte handelt und er den "Hausflohmarkt" beenden soll. ansonsten soll er ein Gewerbe anmelden oder restlichen "Ramsch" wegschmeißen.



Gepostet am 28.02.2017 um 13:02 von:
Benutzer: BE-DE
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