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» Alkohol auf Wochenmarkt «

Ich muss das Thema nochmal hochholen:

Ich habe einen Süßwarenstand auf dem Wochenmarkt stehen, welcher gerne auch Wein etc ausschenken möchte.
Ich habe dies bereits im letzten Jahr unter Berufung auf § 67 GewO versagt.
Er hat aber nun Wochenmärkte gefunden, bei denen dies angeblich erlaubt ist.

Die Aussage Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke des § 67 ist aber doch eindeutig? Oder?

 Weißnicht  



Gepostet am 21.02.2017 um 12:22 von:
Benutzer: MarcoEuler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104884#post104884


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