Forum-Gewerberecht

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Hallo,

ich hab mich gerade hier angemeldet weil ich eine spezifische Frage habe.

Ich bin selbstständig und mit meinem Verkaufsstand regelmäßig von März bis Oktober an Wochenenden auf Veranstaltungen unterwegs.
Gewerbeschein bzw. auch Reisegewerbeschein ist natürlich vorhanden  Augenzwinkern  

Dieses Jahr werde ich mit meinem Stand auf zwei Veranstaltungen in Großbritannien und wahrscheinlich auch bei einer Veranstaltung in Frankreich dabei sein.

Bzgl. der ganzen Formalien habe ich mich bei meiner IHK informiert welche mit mitteilte das ich für den Verkauf in GB eine GB Vat Number brauche, eben um nach der Veranstaltung meine Verkäufe in GB auch in GB zu versteuern (bin Ust-Pflichtig)

Hatte ich auch nicht anders erwartet und habe gestern nach vielem hin und her endlich die Registrierung beim HMRC (sowas wie das deutsche Elster) abschließen können und hoffe nun in ein paar Wochen meine GB Vat Number im Briefkasten zu haben.

Ausserdem benötige ich wohl noch eine "Street License" wohl so etwas wie der hiesige Reisegewerbeschein, aber das nur am Rande.

Nun habe ich aber von zwei Bekannten die ebenfalls in meinem Bereich tätig sind gehört das Ihnen als sie bzgl. der selben Frage bei ihrer IHK angefragt haben mitgeteilt wurde das man KEINE Steuernummer für das jeweilige Land braucht weil man seinen Sitz ja in DE hat und damit auch die Verkäufe im europäischen Ausland in DE versteuern muss.

Entsprechende Links zu entsprechenden Gesetzestexten konnten die beiden mit leider nicht geben.

Nun sitze ich hier und bin verwirrt  Augenzwinkern  

Ich könnte nun natürlich noch bei einer anderen IHK anfragen, oder auch beim Gewerbeamt hier im Ort ... aber am liebsten wäre mir tatsächlich das ganze in einem Gesetzestext selber lesen zu können.

Hat jemand von euch die selbe Problematik schonmal "mitgemacht" und vielleicht zufällig einen entsprechenden Gesetzestext "zur Hand" ?

Dann könnte ich mir nämlich falls die Veranstalung in Frankreich auch klappt das ganze Prozedere für Frankreich ggf. sparen zumal es da mit der Sprachbarriere für mich nochmal um einies schwieriger werden würde.

ich hoffe ich habe alle relevanten Fakten genannt, falls noch fragen offen sind - nur zu  Augenzwinkern  



Gepostet am 17.02.2017 um 10:07 von:
Benutzer: Iwik
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