Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die Firma käme für mich nicht als Gewerbetreibender in Frage, da sie nur (langfristiger Haupt-)Mieter für einige Räumlichkeiten sind und diese ihren Angestellten zur Verfügung stellen.

Ob der Eigentümer tatsächlich ein Gewerbe betreibt oder es sich um Verwaltung eigenen Vermögens handelt, ist fraglich und genauer abzuklären.

Die Homepage wäre für mich kein ausschlaggebender Grund, da auch ein "kleiner Privatvermieter" seine vielleicht 2-3 Wohnungen den potentiellen Kunden anpreisen möchte und das nicht nur über Aushänge, Zeitungsannoncen usw. tun muss. Aber das Anbieten verschiedener Dienstleistungen (Endreinigung, Bettwäsche) lassen schon ehern auf den gewerblichen Bereich schließen. Siehe dazu auch im Kommentar Landmann/Rohmer, § 14, Rd-Nr. 28 ff.

Eine genaue Abgrenzung, wann der gewerbliche Bereich beginnt, gibt es für meine Begriffe nicht und muss im Einzelfall beurteilt werden.



Gepostet am 14.02.2017 um 10:02 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
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