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 Moin  

Ich habe hier folgende Abgrenzungsprobleme zum Thema: "Treibholzkunst"

Im Dezember hat jemand folgendes angemeldet:

"Herstellung von Holzwaren, z.B. Holzskulpurten, Holzlampen, Holzgarderoben etc."

Gestern kam er dann und meinte, wir müssten das anders schreiben, denn die HWK hätte ihm geschrieben und würde Nachweise sowie 250€/Jahr verlangen, weil sie ihn u.a. als Bidlhauer sehen. Er wäre aber Künstler.

Weiter hat er mir erzählt, dass er ausschließlich mit Treibholz arbeitet. Manchmal wäre das von Natur schon perfekt, manchmal bearbeitet er das noch, indem er z.B. Gesichter reinschnitzt oder das Holz mit Edelsteinen etc. beklebt.

Klar ist mir, dass die Frage besteht, ob es eine künstlerische Tätigkeit höherer Art und somit freier Beruf ist, oder eben (Kunst)gewerbe.

Es wimmelt da ja nur so vor unbestimmten Rechtsbegriffen....  Augen rollen  

In der Gewerbeamtspraxis vom WEKA-Verlag habe ich u.a. diese Aussage zum Kunstgewerbe und -handwerk gefunden:

"Kunstgewerbe und -handwerk sind im Gegensatz zur freien Kunst (z.B. Kunstmaler) gewerbliche Tätigkeiten, es sei denn, sie spiegeln eine individuelle Anschauungsweise und künstl. Gestaltungshöhe wider.

Zur Gestaltungshöhe habe ich nur etwas bzgl. Urheberrecht > Schöpfungshöhe in Wikipedia gefunden...bringt mich aber auch nicht wirklich weiter. Alles wischi-waschi unbestimmt....

Hier wurde im Lexikon auf die Möglichkeit hingewiesen, sich im Zweifel einen Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vorlegen zu lassen.

Auf der Homepage der KSK steht allerdings, dass für die Mitgliedschaft eine Gewerbeanmeldung weder Voraussetzung,noch Ausschlussgrund ist (ergo kann ein Mitglieder der KSK auch Gewerbetreibender sein) und verweist für diese Prüfung auf uns Gewerbeämter bzw. Finanzamt.

Nun denn...ich würde eigentlich sagen, dass die Bearbeitung von Treibholz jetzt nicht unbedingt Kunst ist...zu wenig individuell und schöpferisch...meine Meinung.

Wie seht ihr das?

Freue mich über eure Einschätzungen.



Gepostet am 10.02.2017 um 09:06 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104750#post104750


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