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Hallo und  Willkommen   im Forum Gewerberecht.
Eine individuelle Rechtsberatung ist hier leider nicht möglich (und auch nicht zulässig). Zudem handelt es sich um eine Frage des Steuerrechts.
Der Gesetzestext (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz) verrät aber schon einiges:
"Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird."
Näheres weiß sicher ein Steuerberater.



Gepostet am 02.02.2017 um 18:02 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104634#post104634


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