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» Tätigkeit als Baubetreuer? «

Wenn die Haupttätigkeit also der Verkauf der Häuser/Bauelemente ist und die anderen Tätigkeiten nur beratend stattfinden bzw. vermittelt werden wäre es also keine erlaubnispflichtige Baubetreuung?

Gut dass Sie den § 34i erwähnen. Ich werde den Gewerbetreibenden bzgl. des Umfangs der "Begleitung bei der Finanzierung" noch einmal befragen.



Gepostet am 01.02.2017 um 11:54 von:
Benutzer: Gewerbe Ball
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104594#post104594


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