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» Tätigkeit als Baubetreuer? «

Der Baubetreuer wird im Außenverhältnis im namen des "Betreuten" tätig und hat zudem Zugriff auf die Geldmittel des Betreuten. Er bezahlt z.B. in dessen Namen Handwerkerrechnungen.

Von daher liegt man nicht falsch, wenn man sagt, der Baubetreuer im rechtliche Sinne weicht deutlich vom Baubetreuer im umgangssprachlichen Sinne ab.

Das mit der Finanzierung ist allerdings kritisch zu sehen. U. U. werden hier Immobiliardarlehen vermittelt (§ 34i GewO).



Gepostet am 01.02.2017 um 11:28 von:
Benutzer: Civil Servant
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