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Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,

ich lese schon seit geraumer Zeit im Forum mit und konnte dadurch auch schon das ein oder andere Problem lösen. Nun habe ich eine Gewerbeanmeldung erhalten, die mich erneut vor ein paar Fragen stellt. Ich arbeite seit etwas über einem Jahr im Gewerbeamt einer recht kleinen Kommune, weshalb ich auch keinen vergleichbaren Fall bei mir in den Akten finden konnte.

Vor kurzem habe ich eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeitsbeschreibung "Vertrieb von Holz- und Blockhäusern" erhalten. Laut der Beschreibung des Gewerbetreibenden setzen sich interessierte Kunden mit ihm in Verbindung um zunächst anhand deren Wünsche eine Grundrisszeichnung/Planung des zukünftigen Hauses zu erstellen. Diese Zeichnung wird dann an eine Firma in Finnland übermittelt, welche die einzelnen Bauelemente dementsprechend produziert. Die fertigen Teile werden dann nach Deutschland transportiert und auf dem Grundstück der Kunden errichtet.

In einem beigelegten Flyer konnte ich zudem lesen, dass der Gewerbetreibende zusätzliche Leistungen anbietet wie:
- Begleitung bei der Finanzierung
- Prüfung möglicher Förderfähigkeiten
- Erstellung der Bauanträge
- Koordinierung eines reibungslose Ablaufes, vom Aufbau bis zum Einzug.

Diese Tätigkeiten fallen meiner Ansicht nach in den Bereich Baubetreuung, für welche ja noch eine Erlaubnis notwendig wäre. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht, da ich einen solchen Fall noch nie hatte.

Meine Frage: Liege ich mit meiner Vermutung richtig? Was macht die Tätigkeit als Baubetreuer aus?

Grüße aus dem Vorharz



Gepostet am 31.01.2017 um 10:38 von:
Benutzer: Gewerbe Ball
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104587#post104587


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