Forum-Gewerberecht

» GZR beim eingetragenen Kaufmann... «

Den e. K. behandeln wir als ganz normalen Einzelunternehmer. Die HR-Eintragung taucht bestenfalls nachrichtlich in den Akten auf.

Das sich die gewerberechtliche Zuständigkeit nach dem Betriebssitz bemisst, wird die Betriebssitz-Gewerbebehörde auch die GZR-Auskunft einholen.



Gepostet am 31.01.2017 um 07:47 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104578#post104578


Beitrags-Print by Breuer76