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...respektive der eingetragenen Kauffrau:

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

irgendwie hab ich mittlerweile den Eindruck, dass ich aus Bonn jede dritte Anfrage bezüglich GZR als fehlerhaft zurückgesandt bekomme. Die scheinen strenger geworden zu sein.

Aber mein konkretes Problem:
Eingetragene Kaufleute sind keine juristischen Personen, das ist bekannt. So ganz waschechte natürliche Personen sind sie aber auch nicht.
Wo ist das GZR zu beantragen?
Am Wohnort des Kaufmanns oder doch dort wo sich die Betriebsstätte befindet?



Gepostet am 30.01.2017 um 16:25 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104576#post104576


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