Forum-Gewerberecht

» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Mir scheint der Wille des Betroffenen maßgeblich zu sein. Wenn der nicht aufgibt und grundsätzlich Leistungen oder Waren anbietet, wenn auch erfolglos, kann das Gewerbe m. E. angemeldet bleiben. Wenn er so doof ist extra Müllgebühren und Kammerbeiträge zu zahlen, ist das seine Sache.

Andererseits: Wo steht geschrieben, dass seine Nebentätigkeitsgenehmigung erlischt, wenn er gewerberechtlich abmeldet?



Gepostet am 30.01.2017 um 09:53 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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