Forum-Gewerberecht

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Moin,

man könnte doch in einer gemeinsamen Tagung mit den anderen Kommunen dieses Thema ansprechen und den Kollegen sanft darauf aufmerksam machen, dass sein Verhalten nicht den Vorschriften entspricht.
Meist wird das nur zu Kenntnis genommen, aber es ändert sich nichts, also müssen wir uns an die Verwaltungsleitung der Kommune (Hauptamtsleiter oder sogar Bürgermeister) wenden und fachaufsichtlich offiziell tätig werden. Gerne zusammen mit der Kommunalaufsicht. Das kommt aber sicherlich nicht sehr gut an, müsste aber im Ernstfall tatsächlich erwogen werden.

Gruß



Gepostet am 30.01.2017 um 08:16 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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